KI-Kompetenz
Anbieter und Betreiber fördern KI-Kompetenz nach ihrer Rolle und dem Einsatzkontext. Kein pauschaler Zwang zu einem bestimmten Zertifikat.
Aktuelle Sicherheitswarnungen und regulatorische Stichtage für IT-, OT- und Produktverantwortliche.
Die Warnungen kommen aus den öffentlichen Feeds von CERT-Bund, Heise Security, CISA und SecurityWeek. Die Fristen sind Anwendungstermine aus den verlinkten Rechtsakten. Ob ein Termin Ihr Produkt oder Ihr Unternehmen trifft, bleibt eine Einzelfallfrage. „Gilt seit“ und „Ab“ rechnet der Browser aus dem heutigen Datum; ohne JavaScript bleibt der Stand des letzten Website-Builds stehen.
Anbieter und Betreiber fördern KI-Kompetenz nach ihrer Rolle und dem Einsatzkontext. Kein pauschaler Zwang zu einem bestimmten Zertifikat.
Betroffenheit und sektorales Pflichtenprofil bestimmen Maßnahmen, Meldungen und Leitungsaufgaben. Die Registrierung richtet sich nach der individuellen gesetzlichen Frist.
Einrichtungen, die seit dem 6. Dezember 2025 als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung gelten, mussten sich bis zum 6. März 2026 registrieren. Wer später in den Kreis fällt, hat drei Monate ab diesem Zeitpunkt.
Die Regeln zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen gelten. Ob bereits Stellen im NANDO-Verzeichnis stehen, ist davon unabhängig und jeweils aktuell zu prüfen.
Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Ereignis, Friststart, Vertretung und Nutzerinformation müssen getrennt geplant werden.
Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben ba und bb sowie Absatz 1a und 1b gelten ab diesem Tag. Die übrigen Verbote nach Artikel 5 gelten seit dem 2. Februar 2025.
Artikel 111 Absatz 4 betrifft Artikel 50 Absatz 2 bei den dort genannten generativen Altsystemen. Dieser Termin verschiebt nicht sämtliche Transparenzpflichten.
Für erfasste Maschinen gelten die neuen Herstelleranforderungen. Cyber-Safety, Risikobeurteilung und technische Unterlagen sind vom CRA-Mehrumfang zu unterscheiden.
Artikel 111 Absatz 3 betrifft Anbieter von GPAI-Modellen, die vor 2. August 2025 vermarktet wurden. Nicht jede Nutzung eines Modells macht ein Unternehmen zum Modellanbieter.
Kapitel III Abschnitt 1 bis 3 gilt für Hochrisiko-KI nach Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III. Das ist nicht der letzte Termin der Verordnung; der Produktpfad folgt später.
Die übrigen Pflichten greifen für Produkte im Anwendungsbereich unter Berücksichtigung der Übergangsregeln. Entwicklungsprozess, Schwachstellenmanagement und Nachweise brauchen Vorlauf.
Kapitel III Abschnitt 1 bis 3 gilt für Hochrisiko-KI nach Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I. Für Maschinen in Anhang I Abschnitt B bleibt Artikel 2 Absatz 2 maßgeblich; die Maschinenpflichten werden dadurch nicht pauschal verschoben.