Sonderrollen zuerst
KRITIS, Telekommunikation, Vertrauensdienste und digitale Infrastruktur werden zuerst geprüft, weil diese Fälle oft früh entschieden sind.
In wenigen Minuten erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung einzuordnen ist. Die Prüfung läuft anonym im Browser und ersetzt keine juristische Einzelfallprüfung.
Kein Behördendeutsch, sondern eine belastbare Erstorientierung entlang der Fragen, die in der Praxis wirklich zählen.
KRITIS, Telekommunikation, Vertrauensdienste und digitale Infrastruktur werden zuerst geprüft, weil diese Fälle oft früh entschieden sind.
Die Prüfung trennt bewusst zwischen Sektorzuordnung und Größenkriterien. Genau da passieren in Unternehmen die meisten Fehleinschätzungen.
Am Ende bekommen Sie nicht nur eine Kategorie, sondern auch die wichtigsten Pflichten und den sinnvollen nächsten Schritt.
Schritt 1 von maximal 6
Wenn Ihr Unternehmen eine kritische Anlage betreibt, ist die NIS2-Einordnung in der Regel nicht mehr die offene Frage. Entscheidend ist dann die saubere Umsetzung und Nachweisbarkeit.
KRITIS-Betreiber werden im BSIG gesondert behandelt.
Die meisten Praxisfälle hängen an der Frage, ob Ihr Unternehmen einer Einrichtungsart nach Anlage 1 oder 2 BSIG zuzuordnen ist. Genau dort sollte man nicht mit groben Branchenetiketten arbeiten, sondern mit der konkreten Tätigkeit.
Erst wenn die Sektor- oder Sonderrollenfrage geklärt ist, werden Mitarbeitende, Umsatz und Bilanzsumme wirklich aussagekräftig. Reine Unternehmensgröße ohne passende Zuordnung reicht nicht.
Wenn Ihr Unternehmen betroffen ist, folgen Registrierung, Risikomanagement, Vorfallsmeldung, Lieferkette und belastbare Dokumentation. Genau dort entscheidet sich, ob NIS2 operativ tragfähig umgesetzt wird.
Die meisten Missverständnisse entstehen nicht bei den Schwellenwerten, sondern bei der Frage, ob die eigene Tätigkeit überhaupt in Anlage 1 oder 2 fällt.
Hier finden sich vor allem klassische kritische und digitale Kernsektoren. Typische Beispiele sind:
Hier landen viele mittelständische Industrie- und Digitalunternehmen, die oft zu spät an NIS2 denken. Typische Beispiele sind:
Ein Zulieferer wird nicht automatisch selbst regulierte Einrichtung, nur weil er an ein NIS2-pflichtiges Unternehmen liefert.
Offizielle Quellen: Anlage 1 BSIG, Anlage 2 BSIG, § 30 BSIG.
Die folgenden Beispiele ersetzen keine Einzelfallprüfung, zeigen aber, wie die Logik aus Anlage, Größe und Sonderrolle in typischen Konstellationen wirkt.
Ein Anbieter von Cloud-Computing-Diensten oder Rechenzentrumsdiensten fällt in Anlage 1. Mit 260 Mitarbeitenden liegt in der Regel eine besonders wichtige Einrichtung vor.
Warum: Anlage 1 plus höhere Größenschwelle ab 250 Mitarbeitenden.
Ergebnis: voraussichtlich besonders wichtige Einrichtung
Wenn das Unternehmen fachlich unter Anlage 2 Nr. 5.4 / 5.4.1 fällt, reicht die Schwelle von mindestens 50 Mitarbeitenden in der Regel bereits für die Kategorie wichtige Einrichtung.
Warum: Anlage 2 plus mittlere Größenschwelle.
Ergebnis: voraussichtlich wichtige Einrichtung
Ein Anbieter von Post- oder Kurierdiensten nach Anlage 2 Nr. 1.1.1 ist bei 55 Mitarbeitenden typischerweise als wichtige Einrichtung einzuordnen.
Warum: Anlage 2 greift, die 50-Mitarbeitenden-Schwelle ist überschritten.
Ergebnis: voraussichtlich wichtige Einrichtung
Auch unter 50 Mitarbeitenden kann eine Betroffenheit entstehen, wenn sowohl Jahresumsatz als auch Jahresbilanzsumme jeweils über 10 Mio. Euro liegen und die Tätigkeit fachlich unter Anlage 2 Nr. 3.1.1 fällt.
Warum: Anlage 2 plus alternative Finanzschwelle.
Ergebnis: voraussichtlich wichtige Einrichtung
Wenn der Anbieter selbst keiner Einrichtungsart aus Anlage 1 oder 2 zugeordnet ist und keine Sonderrolle erfüllt, führt die bloße Lieferbeziehung noch nicht automatisch in den direkten gesetzlichen Anwendungsbereich.
Warum: Lieferkettendruck ist real, ersetzt aber keine eigene Sektor- oder Sonderrollenzuordnung.
Ergebnis: nicht automatisch direkt NIS2-betroffen
Nein. Sie dient als fachliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Für Grenzfälle, Konzernstrukturen, unklare Sektorzuordnungen oder Sonderkonstellationen sollte die Einordnung individuell geprüft werden.
Hilfreich sind drei Punkte: Ihre grobe Sektorzuordnung, die Größenklasse Ihres Unternehmens und ob Sie Sonderrollen wie KRITIS-Betreiber, Telekommunikationsanbieter oder Vertrauensdiensteanbieter erfüllen.
Nein. Die Prüfung läuft clientseitig in Ihrem Browser. Es werden keine Antworten an den Server übertragen und keine personenbezogenen Daten abgefragt.
Dann ist genau diese Sektorzuordnung der kritische Punkt. In solchen Fällen sollte die Betroffenheit kurz fachlich geprüft werden, bevor intern Entwarnung gegeben oder unnötige Maßnahmen gestartet werden.
Wenn Sie bei Sektorzuordnung, Größenklasse oder Pflichtenprofil nicht sicher sind, kläre ich die Betroffenheit mit Ihnen strukturiert und ohne Behördensprache.