Barrierefreiheit
Worum es hier geht
Diese Erklärung ist freiwillig. Sie ist kein Nachweis nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und keine Konformitätsbewertung nach EN 301 549. Ob das Gesetz auf dieses Beratungsangebot anzuwenden ist, bewerte ich hier nicht.
Stand: 24. Oktober 2026.
Was die Seiten derzeit mitbringen
Die Seiten sind auf Deutsch ausgezeichnet. Ein Sprunglink führt zum Inhalt. Formularfelder auf der Kontaktseite haben Beschriftungen. Das Logo trägt einen Alternativtext. Überschriften sind als Überschriften gesetzt. Die NIS2-Betroffenheitsprüfung lässt sich mit der Tastatur bedienen.
Was ich nicht behaupte
Ich habe die Website nicht vollständig durch eine externe Prüfstelle gegen EN 301 549 oder WCAG prüfen lassen. Einzelne Kontraste, komplexe Darstellungen und PDF-fremde Inhalte können weiterhin hinderlich sein. Eine Kennzeichnung als barrierefrei wäre deshalb falsch.
Wenn Ihnen eine Hürde auffällt
Schreiben Sie mir an info@tpc-security.deoder nutzen Sie das Kontaktformular. Nennen Sie die betroffene Seite und, wenn es geht, was Sie erwartet haben. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.