CRA & Maschinenverordnung

Cyber Resilience Act und Maschinenverordnung — Beratung für Maschinenbauer

Zwei Regelwerke, ein Ziel: Cybersicherheit als Bestandteil des Produkts. Ab 2027 ist Security by Design Pflicht — für Maschinen und für alle vernetzten Produkte. Ich begleite Sie von der Gap-Analyse bis zur CE-konformen Dokumentation.

TÜV IT-Security-Auditor BSI IT-Grundschutz-Praktiker IEC 62443 CE-Dokumentation
Die Ausgangslage

Warum CRA und MVO für Maschinenbauer jetzt relevant sind

Maschinenbauer stehen 2026 vor einer Situation, die es so nicht gab: Zwei EU-Regelwerke greifen gleichzeitig — der Cyber Resilience Act (CRA, EU 2024/2847) und die Maschinenverordnung (MVO, EU 2023/1230). Beide fordern Cybersicherheit. Beide sind verbindlich. Und beide haben Fristen, die näher sind als sie erscheinen.

Das Problem: Viele Unternehmen haben weder eine vollständige Übersicht über ihre vernetzten Komponenten noch eine Risikoanalyse, die Cyberbedrohungen systematisch adressiert. Was bei der klassischen CE-Kennzeichnung nicht notwendig war, ist ab 2027 Pflicht — dokumentiert, nachweisbar, prüffähig.

Hinzu kommt der Safety-Security-Nexus: Eine kompromittierte Steuerung kann eine Schutzeinrichtung außer Kraft setzen. Cybersicherheit ist damit keine IT-Frage — sie ist eine Frage der Maschinensicherheit.

Mein Angebot

Was ich für Sie tue

01

CRA & MVO Gap-Analyse

Systematische Bestandsaufnahme Ihrer vernetzten Produkte: Welche Komponenten existieren? Welche Risikoklasse gilt? Was fehlt noch zur Konformität? Ergebnis: ein priorisierter Maßnahmenplan.

02

Cybersecurity-Risikobeurteilung

Strukturierte Bedrohungsanalyse (Threat Modeling) für jede betroffene Maschinenreihe — analog zur Sicherheitsrisikoanalyse nach EN ISO 12100, kompatibel mit prEN 50742 und IEC 62443.

03

SBOM-Aufbau

Vollständige Software Bill of Materials in SPDX oder CycloneDX — alle Open-Source-Komponenten, Drittanbieter-Software, Eigenentwicklungen erfasst, versioniert, maschinell pflegbar.

04

CE-Dokumentation & Konformität

Aktualisierung der technischen Unterlagen für die CE-Kennzeichnung: Cybersecurity-Risikobeurteilung, Maßnahmendokumentation, Konformitätserklärung nach MVO-Anforderungen.

05

Schwachstellenmanagement-Prozess

Etablierung des internen Prozesses für Vulnerability Disclosure und Patch-Management — inklusive der 24-Stunden-Meldekette zur ENISA-Plattform, die ab September 2026 Pflicht ist.

06

Schulung Entwicklungsteam

Security by Design in der Praxis: Halbtages- oder Tagesworkshop für Konstrukteure und Softwareentwickler — von Threat Modeling bis zu sicheren Update-Mechanismen.

Typischer Projektablauf

Wie wir vorgehen

1

Erstgespräch & Scope

Welche Produkte sind betroffen? Welche Fristen sind relevant? Welche Vorarbeit existiert bereits? Kostenloses Erstgespräch — 45 Minuten, konkrete Einschätzung.

2

Produkt-Screening

Vollständige Bestandsaufnahme: Schnittstellen, Softwarekomponenten, Netzwerkverbindungen, bestehende Sicherheitsmaßnahmen. Grundlage für alle weiteren Schritte.

3

Risikoanalyse & Gap-Analyse

Systematische Bedrohungsidentifikation für jede Produktlinie. Abgleich mit CRA-Anforderungen und MVO-Schutzzielen. Priorisierter Handlungsbedarf.

4

Maßnahmen & Dokumentation

Umsetzungsbegleitung für technische Maßnahmen. Parallele Erstellung der CE-Dokumentation: Risikobeurteilung, SBOM, Maßnahmenbeschreibung.

5

Prozesse & Schulung

Schwachstellenmanagement-Prozess etabliert. Entwicklungsteam geschult. Interne Fähigkeit zur Pflege von SBOM und Meldekette aufgebaut.

Regulatorischer Rahmen

Relevante Normen und Regelwerke

EU 2024/2847

Cyber Resilience Act (CRA)

Meldepflichten ab 11.09.2026 · Vollständige Anwendung ab 11.12.2027 · SBOM-Pflicht · Schwachstellenmanagement

EU 2023/1230

Maschinenverordnung (MVO)

Anhang III, 1.1.9 Schutz gegen Korrumpierung · 1.2.1.f Steuerungssicherheit · CE-Pflicht ab 14.01.2027

prEN 50742

Cybersicherheit für Maschinen

DIN-Entwurf März 2026 · Harmonisierte Norm für MVO · Konformitätsvermutung nach Veröffentlichung

IEC 62443

Industrial Cybersecurity

Zonen & Konduit-Modell · Security Levels · Technische Grundlage für prEN 50742

Häufige Fragen

CRA & MVO — Was Maschinenbauer wissen wollen

Gilt der CRA auch für Maschinenbauer?

Ja. Wer Maschinen mit vernetzten Komponenten — SPS, HMI, Sensoren, Fernwartungsschnittstellen — herstellt, fällt unter den CRA. Zusätzlich gilt die Maschinenverordnung (MVO), deren Cybersicherheitsanforderungen sich stark mit dem CRA überschneiden. Eine koordinierte Umsetzung beider Regelwerke ist effizienter als zwei separate Projekte.

Was ist eine SBOM und brauche ich sie wirklich?

Eine Software Bill of Materials (SBOM) ist ein maschinenlesbares Verzeichnis aller Softwarekomponenten Ihres Produkts — Open-Source-Bibliotheken, Eigenentwicklungen, Drittanbieter-Komponenten, Versionen, Lizenzen. Der CRA schreibt die SBOM vor. In der Praxis empfehle ich SPDX (ISO/IEC 5962) oder CycloneDX — beide sind ENISA-anerkannt und toolgestützt pflegbar.

Ab wann gilt der CRA verbindlich?

Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen gelten ab 11. September 2026. Die vollständige CRA-Konformität für neue Produkte ist ab 11. Dezember 2027 Pflicht. Die MVO gilt ab 14. Januar 2027 — wobei Industrie-Verbände aktuell eine Verschiebung der Cybersicherheitsanforderungen auf Dezember 2027 fordern, um eine Angleichung an den CRA zu erreichen.

Was kostet eine CRA/MVO-Gap-Analyse?

Das hängt von der Anzahl der Produktlinien und ihrer Komplexität ab. Für ein mittelständisches Unternehmen mit zwei bis fünf vernetzten Maschinenreihen liegt der Aufwand für eine strukturierte Gap-Analyse erfahrungsgemäß bei drei bis sechs Wochen. Das Ergebnis ist ein konkreter Maßnahmenplan mit Priorisierung und Kostenrahmen.

Kann ich CRA und MVO gemeinsam angehen?

Ja — und genau das empfehle ich. Die Anforderungen überschneiden sich erheblich: Security by Design, Risikobeurteilung, Dokumentation. Eine gemeinsame Risikoanalyse, ein gemeinsames Maßnahmenkonzept, eine gemeinsame Dokumentationsstruktur — das spart Zeit und vermeidet doppelte Arbeit bei der CE-Kennzeichnung.

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Antwort innerhalb von 24 Stunden. Kein Verkaufsgespräch — ein ehrliches Erstgespräch über Ihre Situation.

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